
Amazon: Keine Konten für Verkäufer "mit schlechten Absichten"
In Europa hatte Amazon zuletzt zusammen mit der BWW Group erfolgreich vor dem Europäischen Unionsmarkengericht im spanischen Alicante gegen den Handel mit gefälschten BMW-Produkten geklagt. Das Gericht verurteilte vier in Spanien ansässige Personen wegen des versuchten Verkaufs gefälschter BMW-Teile und -Zubehör auf der Onlineplattform in ganz Europa.
Das geht aus einem Bericht des Online-Riesen hervor, der nun in Seattle veröffentlicht wurde. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat Amazons Abteilung für Fälschungskriminalität ("Counterfeit Crimes Unit") "mehr als 21.000 Akteure mit schlechten Absichten" im Rahmen von Gerichtsverfahren und Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden zur Rechenschaft gezogen.
Bei den Maßnahmen gegen Produktpiraterie geht es zum einen um Artikel, die in den Logistik-Kreislauf des weltgrößten Internet-Händlers gebracht werden sollten. In der Statistik werden aber auch Fälle gezählt, in denen Amazon Unternehmen und Behörden Hinweise etwa auf Lager von Fälschern geben konnte.
Amazon verkauft Waren nicht nur selbst, sondern tritt auch als Plattform für andere Händler auf - und diesen Weg versuchen Produktfälscher oft als Einfallstor zu nutzen. In den vergangenen Jahren weitete der Konzern deswegen unter anderem die Kontrollen beim Einrichten eines Händler-Accounts aus. Dabei weisen auch Systeme mit Künstlicher Intelligenz die Prüfer bei Amazon auf Verdachtsfälle hin.