Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht die Umsetzung von geplanten Klinikreform auf einem guten Weg
"Die Krankenhausreform ist zurück in der Spur", sagte er am Dienstag in Berlin. Die Blockade eines zur Reform gehörenden Gesetzes zur Krankenhaustransparenz sei gelöst. Der Gesetzentwurf war bereits im Oktober vom Bundestag beschlossen - Ende November allerdings vom Bundesrat ausgebremst worden.
Bei der vom Bund geplanten Reform werde durch Wissenschaftler und nach einheitlichen Kriterien deutschlandweit festgelegt, welches Krankenhaus welche Leistungen anbieten könne. "Und dann fließt auch Geld", so der SPD-Politiker Lauterbach.
Die Länderkammer verwies den Entwurf zur weiteren Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Lauterbach zufolge weigerten sich die unionsgeführten Länder bislang aber, das Gesetz auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen. Der SPD-Politiker sprach von einer "Verfahrensblockade" - diese sei nun jedoch weg.
"Ich bin sehr dankbar, dass die unionsgeführten Länder ihre Blockadehaltung aufgegeben haben", sagte der Minister. Lauterbach zufolge wird das Gesetz nun am 21. Februar im Vermittlungsausschuss beraten - "und wenn über den Inhalt gesprochen wird, bin ich sicher, dass wir vorankommen". Am 22. März könnte der Bundesrat dann über den Entwurf abstimmen.
Lauterbach will Kliniken von wirtschaftlichem Druck befreien, indem unter anderem die Pauschalbeträge (Fallpauschalen) abgesenkt werden, die Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall bekommen. Das soll Anreize senken, möglichst viele Patienten zu behandeln. Im Gegenzug sollen die Kliniken feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik bekommen. Den Gesetzesplänen muss auch der Bundesrat zustimmen - also haben die Länder mitzureden.
Kern des Transparenzgesetzes ist ein digitaler Klinikatlas: Patientinnen und Patienten sollen sich hier künftig über die medizinischen Stärken und Schwächen jeder einzelnen Klinik informieren können. Diese Plattform soll - falls der Bundesrat das Gesetz beschließt - ab 1. Mai verfügbar sein, wie Lauterbach nun bekannt gab.
Kernstück der Krankenhausreform insgesamt ist ein neues Vergütungssystem, das die Kliniken von dem ökonomischen Druck befreien soll, immer mehr Patientinnen und Patienten zu behandeln. Ein entsprechendes Gesetz zur Krankenhausfinanzierung soll laut Lauterbach am 24. April vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Anschließend müsste sich noch der Bundestag damit befassen. Die Zustimmung des Bundesrats sei aber nicht erforderlich, sagte der Minister am Dienstag. Die Länderkammer könnte allerdings Einspruch dagegen einlegen, was aber als unwahrscheinlich gilt.