
Mehr als 860 Anträge auf Entschädigung wegen Corona-Impfung
"Versorgungsanträge wegen einer Schutzimpfung wie der Corona-Schutzimpfung werden stets unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstands der medizinischen Wissenschaft entschieden", heißt es beim Regierungspräsidium. Hier allerdings hapert es. Die als "Post-Vac" bezeichneten Erkrankungen sind schwer zuzuordnen.
"Der Begriff "Post-Vac" stellt keine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar und unterliegt keiner eindeutigen Falldefinition für die Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung eines Impfstoffprodukts", heißt es beim Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
Unter dem Begriff "Post-Vac" würden nach den vorliegenden Erkenntnissen verschiedene, länger andauernde Beschwerden beschrieben, wie sie auch mit Long- oder Post-Covid in Verbindung gebracht werden. Unter Long-Covid versteht man teils schwere Beschwerden, die nach einer akuten Krankheitsphase von vier Wochen fortbestehen oder neu auftreten. Post-Covid beschreibt ein Krankheitsbild mehr als zwölf Wochen nach einer Corona-Infektion.
"Eine Anerkennung könnte erfolgen, wenn sich der Stand der Wissenschaft ändern sollte", heißt es beim Regierungspräsidium. Dies wäre der Fall, wenn nach der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. "Ob und gegebenenfalls wann dies eintritt, kann nicht beurteilt werden."
Die Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung sind nach den Zahlen der Behörde auch eher gering. Von den 866 gestellten Anträgen wurden 31 genehmigt. 516 wurden abgelehnt und 297 werden noch bearbeitet. 22 weitere wurden wegen der Zuständigkeit abgegeben oder sind aus sonstigen Gründen obsolet. Anerkannt würden aber überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann. Abgelehnte Anträge werden zunehmend auch in Zivilverfahren vor Gericht angefochten.
Die in Hessen pro Person ausgezahlten Versorgungsbezüge lagen dem Regierungspräsidium zufolge für Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2022 bei durchschnittlich monatlich 1906 Euro. Dabei könnten sich die Auszahlungen aber stark unterscheiden. Kosten für Behandlungen würden unabhängig in allen Fällen übernommen.
Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt nach eigenen Angaben bis kurz vor Ende der Corona-Schutzmaßnahmen bis Ende März vergangenen Jahres insgesamt 340 282 Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen durch Covid-19-Impfstoffe. In 56 432 Fällen sei der Verdacht einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung gemeldet worden. Gleichzeitig wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts in Deutschland mehr als 192 Millionen Impfungen verabreicht, heißt es beim Institut.