
Verbandsklage gegen Amazon Prime Video: Verbraucherzentrale Sachsen zieht gegen Werbeeinführung vor Gericht
Im Februar dieses Jahres begann Amazon damit, "in begrenztem Umfang" Werbung in Filme und Serien seines Video-Streamingangebots Prime Video zu integrieren. Kunden, die weiterhin werbefrei streamen möchten, haben seither die Möglichkeit, ein zusätzliches Abo namens Prime Video Ad Free für 2,99 Euro pro Monat abzuschließen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in dieser Praxis eine wesentliche Vertragsänderung, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher rechtlich zulässig wäre. Laut Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, handelt es sich um eine einseitige und eigenmächtige Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses, die ohne Zustimmung der Kunden vorgenommen wurde.
Hummel erläuterte in einer Mitteilung, dass solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich seien. Andere Streamingdienste würden es richtig machen und ihre Kunden vorab fragen. Die Einführung einer zusätzlichen Gebühr für werbefreie Inhalte wird von den Verbraucherschützern zudem als "versteckte Preiserhöhung" betrachtet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen bereits abgemahnt und anschließend Klage auf Unterlassung eingereicht, nachdem Amazon nicht auf die Abmahnung eingegangen war. Sollte die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich sein, könnten betroffene Kunden ihr Geld zurückerhalten, was laut Hummel etwa 36 Euro pro Jahr ausmachen würde. Über mehrere Jahre hinweg könne sich diese Rückerstattung für die Betroffenen durchaus lohnen.
Amazon hat die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres zurückgewiesen und erklärt, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt worden seien. Der Streaminganbieter bleibt bei seiner Position, dass die Einführung von Werbung und das optionale werbefreie Abo den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Betroffene, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und dieses bezahlt haben, können sich ab sofort in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet zudem Unterstützung bei der Anmeldung. Es wird jedoch erwartet, dass der Rechtsstreit mehrere Jahre andauern könnte.
Die Verbandsklage gegen Amazon Prime Video stellt einen bedeutenden Schritt im Verbraucherschutz dar, insbesondere in Zeiten, in denen digitale Dienste und deren Geschäftsmodelle zunehmend hinterfragt werden. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies weitreichende Folgen für die Praxis der einseitigen Vertragsänderungen bei Streamingdiensten haben und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.