AfD-Politiker Björn Höcke wegen Verwendung von Nazi-Spruch zu Geldstrafe verurteilt
Höcke, 52 Jahre alt und ehemaliger Geschichtslehrer, bestritt die Vorwürfe und erklärte vor Gericht, dass er die Herkunft und Bedeutung der Worte nicht gekannt habe und den Spruch spontan formuliert habe. Das Gericht zeigte sich jedoch überzeugt, dass Höcke um das Verbot wusste und den Slogan bewusst verwendet hatte. "Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt," erklärte der Vorsitzende Richter Jan Stengel bei der Urteilsverkündung. Das Gericht befand, dass Höcke den Deckmantel der Meinungsfreiheit stark strapaziert habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie eine zusätzliche Geldzahlung von 10.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen gefordert. Höckes Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Höcke kritisch zur Meinungsfreiheit in Deutschland und ließ offen, ob er Rechtsmittel einlegen wird. "Wenn dieses Urteil Bestand hat, ist die Meinungsfreiheit in Deutschland tot," schrieb Höcke auf Englisch auf der Plattform X und verlinkte auf einen Medienbericht über den Prozess gegen ihn.
Die Reaktionen aus der politischen Landschaft Deutschlands waren gespalten. Katja Mast, die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnete Höcke nach dem Urteil als gefährlich. "Björn Höcke ist ein Faschist und lügt wie gedruckt - er ist brandgefährlich," schrieb sie auf X. Seine Aussagen, als Historiker nichts von der SA-Losung gewusst zu haben, seien vom Gericht als faule Ausreden entlarvt worden.
Sebastian Striegel, Politiker der Grünen und derjenige, der die Anzeige gegen Höcke erstattet hatte, begrüßte das Urteil und betonte die Notwendigkeit eines wachen und handlungsfähigen Rechtsstaats. "In dem Urteil zeigt sich der wache und handlungsfähige Rechtsstaat, den wir brauchen," sagte er dem Nachrichtenportal t-online. "Ich habe nicht ertragen wollen und werde nicht ertragen, dass auf den Straßen meiner Heimatstadt SA-Parolen erschallen. Und Herr Höcke wird wegen ähnlicher Taten erneut vor Gericht stehen. Dann sind mögliche Gesamtstrafen zu bilden, die auch zu einer Haftstrafe führen können."
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft. Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, welche Strafen in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen ist das laut Paragraf 32 nicht der Fall. Da die Strafe hier jedoch 100 Tagessätze beträgt, wird sie im Führungszeugnis erscheinen und könnte Höckes politische Karriere und seine Kandidatur bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen beeinflussen.
Höcke wird voraussichtlich erneut vor Gericht stehen müssen, da er im Dezember vergangenen Jahres erneut die Parole "Alles für Deutschland" bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Laut Anklage soll er dort als Redner den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen bereits Thema in den Medien. Zudem wurde am Landgericht Mühlhausen in Thüringen eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine für beide Verhandlungen stehen bislang noch nicht fest.
Björn Höcke, der seit 2013 den AfD-Landesverband Thüringen leitet, gilt als einer der prominentesten Vertreter des rechts-extremen Flügels der Partei. Der Thüringer AfD-Verband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechts-extrem eingestuft und beobachtet. Höcke hat in der Vergangenheit wiederholt mit kontroversen und hetzerischen Äußerungen für Schlagzeilen gesorgt. So bezeichnete er 2018 das Holocaust-Mahnmal in Berlin als "Denkmal der Schande" und forderte eine "180-Grad-Wende" der deutschen Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen.
Die Verurteilung Höckes kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die AfD in Umfragen zulegt. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im nächsten Monat und den Landtagswahlen in drei östlichen Bundesländern im September hat die Partei gute Chancen auf Wahlerfolge. In Thüringen, wo Höcke als Spitzenkandidat antritt, steht die AfD in den Umfragen derzeit an erster Stelle. Die etablierten Parteien haben jedoch geschworen, ihr "Schutzwall"-Versprechen zu halten und nicht mit der extremen Rechten in eine Regierungskoalition zu treten.
Die Verurteilung von Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole unterstreicht die strengen Gesetze in Deutschland gegen die Verbreitung von Propaganda und Symbolik verfassungswidriger Organisationen. Sie stellt auch eine Mahnung dar, wie wichtig es ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu respektieren und sich gegen rechts-extreme Tendenzen zu wehren. Die politischen und rechtlichen Folgen dieses Urteils werden weiterhin beobachtet werden müssen, insbesondere im Hinblick auf Höckes zukünftige politische Aktivitäten und die Stabilität der AfD.
dpa