Die Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. "Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist."