Käsehersteller aus Zypern sind vor dem EU-Gericht mit einer Klage wegen Vorgaben für Halloumi gescheitert
Dieses Gütezeichen soll besondere regionale Lebensmittel schützen. Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss dabei in der entsprechenden Region nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren stattfinden. Die Käsehersteller wehrten sich gegen die Eintragung wegen der strengen Vorgaben: So hatte Zypern in seinem Antrag angegeben, dass der Anteil von Ziegenmilch, Schafsmilch oder beidem zusammen höher sein müsse als der Anteil von Kuhmilch.
Halloumi zeichne sich außerdem durch folgende Eigenschaften aus, wie das EU-Gericht beschrieb: Er habe einen charakteristischen Geruch und Geschmack und die Eigenschaft, bei hohen Temperaturen nicht zu schmelzen. Darum wird Halloumi beispielsweise gern als Grillkäse gegessen.
Dabei folgte das Gericht weitgehend der Argumentation der Kommission, die zwar auch sieht, dass im Antrag Zyperns auf geografischen Schutz spezifischere Anforderungen gestellt werden, aber diese würden der Norm von 1985 nicht widersprechen. Außerdem weist das Gericht das Argument zurück, die Kommission habe keine ausreichende Analyse des Marktes und der Situation der betroffenen Unternehmen durchgeführt.
Auch sonst sah das Gericht keine Fehler bei der Prüfung des Antrags durch die Kommission. Gegen die Abweisung der Klage können sich die Käsehersteller noch an den Europäischen Gerichtshof als nächsthöhere Instanz wenden.