
Münchner Staatsanwaltschaft hat vier Manager wegen illegalen Exports von Überwachungssoftware angeklagt
Konkret werden den vier Verdächtigen des Unternehmens FinFisher in drei Einzelfällen gewerbsmäßige Verstöße gegen das Handels- und Zahlungsverkehrsgesetz vorgeworfen. Die Klage wurde beim Landgericht München I erhoben. FinFisher ist für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar, da das Unternehmen insolvent ist und den Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Zu den Kunden zählte einst auch das Bundeskriminalamt (BKA), das die Software aber nicht eingesetzt hatte.
Den wesentlichen Teil ihrer Umsätze erwirtschaftete die Firmengruppe laut Anklage in Ländern außerhalb der EU, wofür seit Januar 2015 Exportgenehmigungen erforderlich sind. Laut Staatsanwaltschaft wickelte FinFisher diese Geschäfte daraufhin über eine Briefkastenfirma in Bulgarien ab. Der Preis für den illegalen Verkauf an den türkischen Geheimdienst soll fünf Millionen Euro betragen haben. "FinSpy" war demnach das Hauptprodukt der Unternehmensgruppe. Die Software erlaubte laut Staatsanwaltschaft vollständige Kontrolle über die ausgespähten Mobiltelefone und PCs.
Die Überwachungssoftware des Unternehmens, FinSpy, sei 2017 über eine gefälschte Website der türkischen Oppositionsbewegung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Download angeboten worden, um diese auszuspionieren, so die Staatsanwaltschaft.Der türkische Geheimdienst soll die Software benutzt haben, um Oppositionelle auszuspähen.
Den Anstoß zu dem Ermittlungsverfahren hatten 2019 vier Nichtregierungsorganisationen gegeben: die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Netzpolitik.org. Sie legten eine technische Analyse vor, dass "FinSpy" im Jahr 2017 auf einer gefälschten Webseite der türkischen Oppositionsbewegung zum Download installiert war
Die Münchner Staatsanwaltschaft leitete die Ermittlungen gegen FinFisher im Jahr 2019 ein, nachdem sie Beschwerden von einer Gruppe von NGOs erhalten hatte, darunter Reporter ohne Grenzen Deutschland und das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte.andelsgesetz beim Verkauf von Spyware an die Türkei.
agenturen