
AfD reicht Klage gegen Malu Dreyer und Landesregierung ein wegen angeblichen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot
Die Klage wurde letzte Woche beim VGH in Koblenz eingegangen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Laut Medienberichten betrifft die Klage einen Aufruf der Landesregierung zur Teilnahme an der Demonstration am 18. Januar dieses Jahres vor dem Mainzer Hauptbahnhof. An dieser Demonstration nahmen Dreyer und weitere Mitglieder der Landesregierung teil.
In einer Pressemitteilung der Landesregierung wurde Dreyer mit den Worten zitiert: "Ich rufe alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstration zu beteiligen, sich ebenfalls solidarisch zu erklären und gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Rechts-extremismus in Deutschland und Rheinland-Pfalz zu setzen."
Zusätzlich kritisiert die AfD Äußerungen, die Malu Dreyer auf einer weiteren Pressekonferenz gemacht hat. So wird sie mit der Aussage zitiert, dass die öffentlich gewordenen Vertreibungspläne ein erschreckender Höhepunkt des rechts-extremen Gedankenguts seien, das auch von führenden Köpfen der AfD verbreitet werde.
Einer weiteren Mitteilung der Staatskanzlei vom 18. Januar zufolge sagte Dreyer, die öffentlich gewordenen Vertreibungspläne seien ein erschreckender Höhepunkt des rechts-extremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten