
USA: Weitreichende Anklage gegen Apple wegen Wettbewerbsverstößen
Die Anklage gilt als Zäsur im Verhältnis zwischen Apple und den US-Behörden, da der Konzern in den Vereinigten Staaten bislang weitgehend von staatlichen Eingriffen unbehelligt geblieben war. Gegen andere Tech- und Onlinegiganten wie Amazon, Google und den Facebook-Mutterkonzern Meta waren die US-Justizbehörden bereits zuvor wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße vorgegangen.
US-Justizminister Merrick Garland, der zugleich oberster Ankläger des Landes ist, begründete das Vorgehen gegen Apple damit, dass der Konzern ansonsten "sein Smartphone-Monopol nur weiter ausbauen" würde. In der Anklageschrift wird Apple vorgeworfen, den Verbrauchern gezielt zu erschweren, vom teuren iPhone zu preiswerteren Smartphones zu wechseln.
Apple sieht sich nicht nur in den USA, sondern auch in der Europäischen Union mit wachsendem Regulierungsdruck durch die Behörden konfrontiert. In der EU gilt seit Anfang dieses Monats das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA), das die Marktmacht von Apple und anderen Onlineriesen beschränken soll. Demnach soll Apple künftig weniger kontrollieren können, welche Apps auf dem iPhone von Anfang an installiert sind. Auch muss Apple auf seinen Geräten Alternativen zu seinem App Store und zum vorinstallierten Browser Safari zulassen.
Diese ähneln Themen, über die die Europäische Kommission, die Exekutive der Union und oberste Kartellbehörde, und Apple seit Jahren streiten. EU-Kartellwächter haben mehrere Kartellverfahren eingeleitet, in denen sie Apple vorwerfen, gegen die Wettbewerbsgesetze des 27-Nationen-Blocks verstoßen zu haben, und gleichzeitig strenge digitale Regeln erlassen, die darauf abzielen, Technologieunternehmen daran zu hindern, digitale Märkte zu erobern.
Die Bemühungen Brüssels werden bald Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie das Unternehmen seine Geschäfte abwickelt, und auf die Erfahrungen, die iPhone-Benutzer in Europa machen. Und die Änderungen könnten ein Signal dafür sein, was auf die US-amerikanischen Apple-Nutzer zukommt – zumindest wenn es nach dem Willen des Justizministeriums geht.
Der Anklageschrift zufolge entwirft Apple seine Produkte und Regeln auf eine Weise, die aus der Hardware und Software des Unternehmens ein geschlossenes System macht. Den Konsumenten werde es dadurch erschwert, zu preiswerteren Angeboten der Konkurrenz zu wechseln. Die Kläger werfen Apple auch vor, auf diese Weise technische Innovationen zu verhindern.
Die Anklage bezieht sich unter anderem auf Apples App Store, der anderen Firmen sowie externen Entwicklern strikte und oft unklare Regeln auferlegt. Als Beispiel werden sogenannte Super-Apps genannt, die innerhalb nur einer Anwendung den Zugriff auf mehrere Dienste wie für Musik, Fotos und Filme bieten. Meta und andere Onlineunternehmen würden gerne solche Super-Apps auf dem iPhone eröffnen, was Apple jedoch verhindert.
Gegenstand der Anklage ist auch das Bezahlsystem Apple Pay und die dazugehörige Wallet-App. Apple ermöglicht das kontaktlose Bezahlen im Geschäft nur mit seiner eigenen Wallet-App. Die Kläger werfen Apple zudem vor, beim Messaging die Kommunikation mit den Anwendungen anderer Unternehmen zu erschweren. Auch beanstanden sie, dass die Apple Watch nur mit dem iPhone richtig gesteuert werden kann und nicht mit den Handys anderer Firmen.
Musik-Streaming-Nutzer konnten ihre Spotify-Abonnements normalerweise nicht direkt über ihre iPhone-Apps bezahlen. Sie konnten nicht einmal per E-Mail über Abonnementpreise, Sonderangebote und Angebote von Spotify oder anderen Musik-Streaming-Diensten informiert werden. Das liegt daran, dass Apple strenge Beschränkungen für Apps auferlegt, die mit seinem eigenen Apple Music-Dienst konkurrieren.
Doch als Spotify bei der Europäischen Union eine Beschwerde einreichte, leiteten die Kartellbehörden eine jahrelange Untersuchung ein, die zu einer Anordnung an Apple führte, ein solches Verhalten zu stoppen, und zu einer Geldstrafe von satten 1,8 Milliarden Euro (2 Milliarden US-Dollar), um das Unternehmen davon abzuhalten, es noch einmal zu tun.