
Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld - Jobverweigerern wird Bürgergeld gekürzt
Die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für Wirbel gesorgt. Die Ampel werde die Sanktionen für Totalverweigerer verschärfen, kündigte der Sozialdemokrat Ende vergangenen Jahres an. Es gebe eine "kleine Minderheit", die das ganze System in Verruf bringe. Die Botschaft: Schluss damit. Jeder sollte mitbekommen, dass die Ampel jetzt eine härtere Gangart gegen unkooperative Arbeitslose einlegt.
Nach der Gesetzesverschärfung durch die Ampel soll Empfängern, die eine zumutbare Arbeit ablehnen, der Regelsatz für bis zu zwei Monate komplett gestrichen werden. Dafür gibt es strenge Voraussetzungen, weil das Existenzminimum laut Bundesverfassungsgericht in der Regel gesichert sein muss. Da die jüngsten Zahlen der BA zu den Leistungsminderungen aus dem Dezember stammen, handelt es sich um Sanktionen auf Basis der alten Gesetzeslage.
Nach der Sanktionsverschärfung in diesem Jahr dürfte die Zahl der Komplettkürzungen geringer als die 15.777 Fälle ausfallen. "Die Grenzen sind wesentlich enger", sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.
Praktiker sind ohnehin überzeugt, dass diese Gesetzesverschärfung kaum angewandt werden wird. Eine Hürde ist das Angebot einer zumutbaren Arbeit. Diese freie Stelle muss durchgängig verfügbar sein, damit die Sanktionen rechtens sind. Wird sie aber zwischenzeitlich anderweitig besetzt, besteht keine Möglichkeit mehr für Bürgergeldbezieher, ihre Entscheidungen zu ändern und den Job doch anzunehmen. Dann ist die Sanktion zumindest anfechtbar.
mit Material von RND