
Björn Höcke legt Revision gegen Verurteilung ein
Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau und sein Sprecher Robert Teske bestätigten ebenfalls die Einlegung der Revision. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden, von denen jeder die Möglichkeit hat, Revision einzulegen. Anwalt Ralf Hornemann, einer von Höckes Verteidigern, hat bislang keine Revision eingelegt, bestätigte aber die Möglichkeit dazu.
Mit der Einlegung der Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof, der das Urteil ausschließlich auf mögliche Gesetzesverletzungen prüfen wird, ohne neue Beweise zu erheben. Das Urteil des Landgerichts Halle sah eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro vor, was insgesamt 13.000 Euro ergibt. Höcke hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert. Auch die Staatsanwaltschaft prüft mögliche Rechtsmittel, wie sie auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Sollte das Urteil gegen Höcke rechtskräftig werden, würde er als vorbestraft gelten. Dies würde zu einem Eintrag sowohl im Bundeszentralregister als auch im polizeilichen Führungszeugnis führen, da die verhängte Geldstrafe 90 Tagessätze überschreitet. Das Bundeszentralregister dokumentiert alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen, um bei neuen Strafverfahren Auskunft über Vorstrafen zu geben.
Vor Verkündung des Urteils hatte einer von Höckes Anwälten angekündigt, die Verteidigung werde den Fall „nach ganz oben treiben“, sollte eine Strafe verhängt werden. Dies deutet darauf hin, dass die Verteidigung bereit ist, bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, um das Urteil anzufechten, da es ihrer Ansicht nach der Meinungsfreiheit widerspreche.
Das Landgericht Halle sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Höcke wissentlich eine SA-Parole verwendet habe, um die Grenzen des Sagbaren zu testen. Die Entscheidung, Revision einzulegen, bedeutet, dass die juristische Auseinandersetzung um Höckes Rede und die damit verbundenen rechtlichen Fragen weitergehen wird.
Die laufenden rechtlichen Verfahren gegen prominente AfD-Mitglieder, darunter Höcke, sowie die gegen Petr Bystron erhobenen Vorwürfe der Korruption und Geldwäsche, belasten die Partei erheblich im Vorfeld der Europawahlen im Juni. Die AfD steht damit vor bedeutenden Herausforderungen sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch im rechtlichen Bereich.