Dies bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch. Die Revision wurde bereits am Mittwoch, dem 15. Mai, durch Höckes Anwalt Philip Müller eingereicht. Höcke war wegen der Verwendung einer verbotenen Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP in einer Rede zu einer Geldstrafe verurteilt worden.