
Der norwegische Attentäter Breivik ist erneut mit einer Klage gegen seine Haftbedingungen gescheitert
Seitdem wird er "isoliert festgehalten, und je mehr Zeit vergeht, desto größer ist der Verstoß gegen die Konvention", sagte sein Anwalt Oystein Storrvik im Oktober. In der Klage sagte Storrvik, dass "die lange Zeit der Isolation und das Fehlen sinnvoller Interaktion Breivik (psychisches) Leid verursacht hat, einschließlich der Tatsache, dass er jetzt selbstmordgefährdet ist". "Um seine Tage im Gefängnis zu überstehen, ist er auf das Antidepressivum Prozac angewiesen", sagte Storrvik.
Der 45-jährige Breivik lebe in Einzelhaft im Gefängnis Ringerike nordwestlich von Oslo unter "guten materiellen Haftbedingungen" und mit einem "relativ großen Maß an Freiheit" in seinem Alltagsleben, schrieb Richterin Birgitte Kolrud in der Begründung ihres am Donnerstag ergangenen Urteils.
Weiter hieß es darin, erhebliche Veränderungen von Breiviks Haftbedingungen erschienen "unrealistisch", da eine Änderung seiner Gefährdungseinschätzung unwahrscheinlich sei. Die strikte Einzelhaft gegen Breivik begründet der norwegische Staat damit, dass er immer noch ein "absolut extremes Gewaltrisiko" berge. Bereits vor der Urteilsbegründung hatte Breiviks Anwalt Öystein Storrvik gegenüber der Nachrichtenagentur AFP Berufung für den Fall einer Niederlage angekündigt.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet und anschließend auf der Insel Utöya weitere 69 Menschen erschossen, die meisten Teilnehmer eines Sommerlagers der Jugendorganisation der Arbeiterpartei. 2012 war Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. 2022 wurde ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt.
Der Attentäter ist seit zwölf Jahren ohne Kontakt zu Mithäftlingen in Hochsicherheitsgefängnissen untergebracht. In Ringerike stehen ihm drei Privaträume zur Verfügung: ein Wohnzimmer, ein Arbeitsraum und ein kleiner Fitnessraum. In einem Stockwerk darunter kann er zudem abwechselnd mit einem anderen Häftling eine Küche, ein Fernsehzimmer, ein Esszimmer und ein Besuchszimmer nutzen.
Zur Ausstattung der Räumlichkeiten gehören ein Flachbildfernseher und eine Spielekonsole. Breiviks Wunsch nach Haustieren hat das Gefängnis mit der Anschaffung von drei Wellensittichen entsprochen.
Breivik hat den norwegischen Staat bereits aus beiden Gründen verklagt, wobei ein Bezirksgericht in Oslo 2016 die Welt verblüffte, als es entschied, dass seine Isolation eine Verletzung seiner Rechte darstelle. Im Berufungsverfahren entschieden die höheren Gerichte Norwegens zugunsten des Staates, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies seinen Fall 2018 als "unzulässig" ab.
Norwegen ist stolz auf ein humanes Gefängnissystem, das mehr auf Rehabilitation als auf Bestrafung abzielt. Der Staat erklärte, Breiviks Isolation sei relativ und aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr gerechtfertigt und seine Haftbedingungen seien notwendig, um die Gesellschaft, andere Insassen und Aufseher sowie ihn selbst vor Risiken durch andere Insassen zu schützen.