
Nach Karlsruher Haushaltsurteil sperrt Bundesfinanzministerium weite Teile des Haushalts
Weiter hieß es, bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. "In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden." Zunächst hatten das Nachrichtenmagazin "Spiegel" und die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Der "Spiegel" zitierte aus einem Schreiben des zuständigen Staatssekretärs Werner Gatzer, in dem dieser anordne, "alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren".
Nach dem Urteil zum Haushalt hatte die Bundesregierung zunächst nur Vorhaben vorübergehend auf Eis gelegt, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten. Das gelte für Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre – mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) am vergangenen Mittwoch.
Die Union im Bundestag hatte in Karlsruhe gegen die Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt geklagt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten dann aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Das Verfassungsgericht erklärte das Manöver der Ampel-Regierung für nichtig: Das Geld steht nun nicht mehr zur Verfügung. Das Urteil könnte darüber hinaus Folgen für den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen in Bund und Ländern generell haben.