Frankreichs Verfassungsrat urteilt über umstrittenes Migrationsgesetz
Der französische Verfassungsrat überprüft ähnlich wie das deutsche Bundesverfassungsgericht Gesetze und Vorhaben auf ihre Rechtmäßigkeit. Er gibt nun bekannt, ob Passagen nachgebessert oder schlichtweg gestrichen werden müssen, ehe das Gesetz in Kraft tritt. Dies wäre durchaus im Sinne der Regierung, die damit manche Verschärfung wieder abräumen könnte, und auch des linken Lagers, das zuletzt am Wochenende zu landesweiten Demonstrationen gegen das Gesetz mobilisierte.
Das von Macron als wichtiges Vorhaben angeschobene Gesetz soll Migration besser regulieren sowie grundsätzlich auch die Integration verbessern. In Teilen des Regierungslagers sorgt es für Unmut, einige der Abgeordneten stimmten im Parlament dagegen. Gesundheitsminister Aurélien Rousseau trat aus Protest gegen die Verschärfung zurück. Nach Medienberichten hatten zwischenzeitlich auch andere Minister einen Rücktritt erwogen. Kritik gab es auch daran, dass das Gesetz nur deshalb das Parlament passieren konnte, weil das rechtsnationale Rassemblement National nicht gegen, sondern für das Vorhaben stimmte.
Macron sah seine Regierung, die seit eineinhalb Jahren keine absolute Mehrheit mehr im Parlament hat, durch das Gezerre um das Gesetz nachhaltig geschwächt. Im Januar bildete er daher die Regierung um und tauschte Premierministerin Élisabeth Borne gegen den Senkrechtstarter Gabriel Attal aus, der nun mit gerade einmal 34 Jahren die neue Regierung leitet.
Besonders strittig in dem Gesetz ist, dass reguläre Migrantinnen und Migranten Sozialleistungen wie Wohnzuschüsse oder Familiengeld erst später als bisher erhalten sollen. Die Regelung, dass in Frankreich geborene Menschen automatisch Franzosen werden können, soll angetastet werden. Auch sollen Doppelstaatler, die Straftaten gegen Ordnungskräfte begehen, die französische Nationalität verlieren.