
Bahn gegen GDL-Streik auch in zweiter Instanz abgewiesen
Die GDL zeigte sich hingegen erfreut, dass auch das hessische Landesarbeitsgericht die Streiks als rechtmäßig einstufte. Über den Vorschlag, in ein Schlichtungsverfahren zu gehen, werde nun "ergebnisoffen" diskutiert, sagte Thomas Gelling von der GDL. Nötig bleibe weiterhin ein "vernünftiges Angebot" seitens der Bahn, fügte er hinzu.
Das Instrument des Wellenstreiks der GDL als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Er regte den Gang in eine formale Schlichtung an. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Dienstag sind nicht möglich. Der Konzern versuchte im Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen ebenfalls keinen Erfolg.
Die Gewerkschaft hatte den Ausstand am Sonntagabend angekündigt. Er begann am Montagabend im Güterverkehr und am frühen Dienstagmorgen im Personenverkehr der Deutschen Bahn. Damit lagen 22 Stunden beziehungsweise 30 Stunden zwischen Ankündigung und Streikbeginn. Das Unternehmen hatte in seinem Eilantrag vor allem argumentiert, dass die Streikankündigung der GDL viel zu kurzfristig erfolgt sei.
Die Bahn bedauerte nach dem Urteilsspruch die Einschränkungen durch den sogenannten Wellenstreik. "Wir müssen die Entscheidung des Gerichts wohl oder übel akzeptieren", erklärte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move. Mehr rechtliche Möglichkeiten gebe es nicht, es sei alles versucht worden, den Streik zu stoppen, "leider ohne Erfolg".
Die GDL hatte den Streik am Sonntagabend angekündigt und damit deutlich kurzfristiger als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen "Wellenstreiks" will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Die Bahn sprach von einer Zumutung für Millionen von Reisende und die Wirtschaft. Sie kritisierte die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden" vor dem Streik im Güterverkehr scharf. Wegen des Ausstands stünden nun Lieferungen für die Industrie still.