Bei Bundestagswahlen liegt das Wahlalter bei 18 Jahren, bei Landtags- und Kommunalwahlen ist es unterschiedlich geregelt. In sechs Bundesländern dürfen inzwischen 16-Jährige über die Zusammensetzung der Landesparlamente mitentscheiden. Dies sind Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg sowie Brandenburg.