
Corona-Impfung: Warum Impfschäden so schwer zu beweisen sind
Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.
Der mutmaßlich erste Zivilprozess steht Ende April im Frankfurt an. Es geht um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Klage richtet sich gegen den Hersteller Biontech. Die Klägerin behauptet, durch die Covid-19-Impfung einen Herzschaden davongetragen zu haben. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben. Zwei Großkanzleien vertreten nach eigenen Angaben eine dreistellige Zahl von Menschen vor Gericht. Beklagt werden Hersteller verschiedener in Deutschland eingesetzter Impfstoffe.
Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person. Knackpunkt ist die Kausalität: Ist der Schaden ursächlich auf die Impfung zurückzuführen? Der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech betont mit Blick auf die anstehenden Prozesse, «dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte».
Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.
Seit Beginn der Impfungen wurden laut Robert Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum Schutz vor Covid-19 verabreicht. Damit betrug die Melderate für alle Impfstoffe zusammen 1,8 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen 0,3 Meldungen pro 1000 Impfdosen. Die Zahl liegt also im Promillebereich.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Hilfen für Menschen mit Langzeitschäden einer Corona-Infektion oder -Impfung zugesagt. Sein Ministerium werde ein Programm auflegen, bei dem die Folgen von Long Covid und Post Vac - also Impfschäden - untersucht würden und die Versorgung der Betroffenen verbessert werde, kündigte Lauterbach im März im ZDF-"heute journal" an. Die Langzeitfolgen einer Corona-Impfung müssten schneller anerkannt werden. Kommentatoren werteten das als 180-Grad-Wende des Ministers, der zuvor die Unbedenklichkeit der Corona-Impfstoffe betont hatte.
dp/pc/bn