
Die Union zeigt sich offen für eine Grundgesetzänderung für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts
"Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht. Dieses wichtige Thema sollte auf breiter Basis diskutiert werden", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Der Parlamentsgeschäftsführer der FDP, Stephan Thomae, sagte, man müsse Parlamentarismus und Verfassungsgerichtsbarkeit widerstandsfähiger gegen "Feinde der Demokratie" machen. Dazu sollten wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig - die Regierungsfraktionen bräuchten also die Zustimmung von CDU/CSU.
Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichteten derweil unter Berufung auf Koalitions- und Oppositionskreise, die Ampelfraktionen und die Union seien sich bei der Frage "im Prinzip" einig. Die Grundgesetzänderung solle bald kommen. Ziel sei, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter den Druck der damals regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geraten war.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser warnte: "Autoritäre Kräfte wollen die Demokratie und den Rechtsstaat von innen zerstören, indem sie die unabhängige Justiz und die demokratischen Institutionen angreifen." Das wisse man auch aus der jüngsten Vergangenheit in europäischen Nachbarländern, sagte die SPD-Politikerin den Funke-Zeitungen. "Dass hierüber jetzt im Bundestag, in der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit debattiert wird, zeigt, dass viele die Gefahren für unsere Demokratie erkannt haben."
mit Material der dpa/afp