
Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen geht gegen seine frühere Behörde juristisch vor
Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechts-extremismus gespeichert hat. Maaßen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Inlandsgeheimdienst "zur Beobachtung von Regierungsgegnern" einzusetzen, wie er der dpa sagte. "Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie", sagte Maaßen. Daher habe er Klage eingereicht. Faeser sei als Innenministerin "untragbar" und müsse "umgehend abgesetzt werden".
Die Klageschrift umfasst laut Maaßen 40 Seiten und 165 Seiten Anlagen - Auszüge liegen der dpa vor. Daraus geht hervor, dass sich Maaßen gegen den Umstand wendet, "dass er von der Beklagten/Antragsgegnerin als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde bzw. aktuell behandelt wird". Demnach soll es der Verfassungsschutz auch unterlassen, Informationen, personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu Maaßen zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern.
In der Schrift werden der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vorgeworfen. "Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben (...)", heißt es in der Klageschrift. Verfassungsschutzrechtlich seien solche Handlungen Dritter aber irrelevant, so die Argumentation. Für eine Beobachtung oder Einstufung Maaßens Einzelperson fehle eine Rechtsgrundlage.