
Verteidigung von Heinrich XIII. Prinz Reuß weist Terrorvorwürfe entschieden zurück
Im Frankfurter Terrorprozess gegen eine mutmaßliche Gruppe von "Reichsbürgern" hat die Verteidigung von Heinrich XIII. Prinz Reuß erneut die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Der Verteidiger Roman von Alvensleben kritisierte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Anklageschrift als mangelhaft und wertend, da konkrete Tatsachen fehlten.
Von Alvensleben betonte, dass sein Mandant bisher auf Grundlage des Grundgesetzes und anderer Gesetze gelebt und gehandelt habe. Er wies darauf hin, dass es keine Gewalttaten gegeben habe und auch keine geplant gewesen seien. Zudem kritisierte er die Aufteilung des Verfahrens auf drei Gerichtsstandorte in Frankfurt, Stuttgart und München, da Reuß nur an einem Ort seine Rechte wahrnehmen könne.
Das Anwaltsteam von Reuß bat weiterhin darum, dass dieser seine ebenfalls angeklagte Lebensgefährtin Vitalia B. im Gericht begrüßen und ein paar Sätze mit ihr wechseln dürfe. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk lehnte dies mit Verweis auf die Tätertrennung und die Schwierigkeit der Kontrolle der Gesprächsinhalte ab, ließ jedoch eine Begrüßung zu, die ohne inhaltlichen Austausch bleiben müsse.
Von Alvensleben kritisierte zudem die Anwesenheit von Medienvertretern bei der Verhaftung seines Mandanten im Dezember 2022, was seiner Meinung nach zu einer Vorverurteilung geführt habe. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wiesen diesen Vorwurf zurück.
Der Prozess, der am Dienstag in Frankfurt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen hatte, wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Die Bundesanwaltschaft wirft den neun Angeklagten vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Heinrich XIII. Prinz Reuß soll dabei als Rädelsführer agiert und einen gewaltsamen Umsturz geplant haben.
Ende April hatte in Stuttgart die Gerichtsverhandlung um den sogenannten militärischen Arm der Gruppe begonnen. Ab dem 18. Juni stehen in München weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe vor Gericht.