
GDL-Mitglieder stimmen für unbefristete Streiks - Was Reisende wissen müssen
Bei 24-Stunden-Streiks solle es im Fall einer erfolgreichen Urabstimmung nicht bleiben, so Weselsky damals weiter. "Das wäre töricht, schließlich hat man gesehen, dass zwei 24-Stunden-Streiks bei den Bahnvorständen eine Nullwirkung erzielen."
Nun steht das Ergebnis der GDL-Urabstimmung fest: Rund 97 Prozent der Mitglieder sprachen sich dafür aus, dass die Lokführergewerkschaft im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn nun auch zu unbefristeten Streiks aufrufen darf. "Insgesamt gesehen haben die Kolleginnen und Kollegen ein klares Signal gesendet", sagte Weselsky zum Ergebnis.
Was fordert die Gewerkschaft?
Die GDL fordert für ihre Mitglieder unter anderem mindestens 555 Euro mehr pro Monat und eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro. Die Kernforderung der GDL: Die Wochenarbeitszeit für Schichtarbeitende soll ohne Lohnminderung von 38 auf 35 Stunden abgesenkt werden.
Bei der Umsetzung dieser Forderung zeigt sich Weselsky im Gespräch mit der "Augsburger Allgemeinen" etwas kompromissbereiter: "Man könnte etwa 2025 starten und die Wochenarbeitszeit schrittweise bis 2028 von 38 auf 35 Stunden verringern."
Was ist, wenn mein Zug wegen des Streiks ausfällt?
Wenn sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten abzeichnet, können Reisende von der Fahrt absehen und die Rückerstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auch mit geänderter Streckenführung durchführen. Wenn ein Fernverkehrszug mehr als 60 Minuten Verspätung hat, müssen Bahnreisenden zudem kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen angeboten werden, wo dies möglich ist.
Die Deutsche Bahn reagiert auf Streiks außerdem meist mit Kulanzregeln: Reisende können ihre gebuchten Tickets, die in einen Streikzeitraum fallen, dann flexibel auch an anderen Tagen nutzen. Auch die Zugbindung wird dann aufgehoben. Du kannst dann einfach in jeden Zug einsteigen, der zu deinem Ziel fährt. Reservierungen können kostenfrei storniert werden.
Bahnstreik: Welche Rechte habe ich?
Die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren, besteht im Falle eines Streiks auch immer. Zudem ermöglicht die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nummer 1371/2007 bei Verspätungen oder Zugausfall, sich je nach Verspätungsrahmen einen Teil des Fahrpreises zurückzuholen. Mehr als 60 Minuten reichen für einen Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Falls deine geplante Ankunft wegen des Streiks zwischen 0 und 5 Uhr nachts liegt und ein alternativer Zug dich erst mindestens 60 Minuten später ans Ziel bringen würde, kannst du möglicherweise auf Kosten der Bahn ein Taxi nehmen. Ebenfalls, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und du dein Ziel bis 0 Uhr nicht anders erreichen kannst. Erstattet werden jedoch maximal 80 Euro, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Wer überhaupt nicht an sein Ziel kommt, muss im schlimmsten Fall in einem Hotel übernachten. Die DB muss Reisenden dann eine Unterkunft besorgen und den Weg dorthin sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof organisieren. Wer sich selbst ein Hotelzimmer buchen will, sollte das in jedem Fall vorher mit der Bahn absprechen – dann kann die Rechnung dafür auch später eingereicht und erstattet werden.
Welche Alternativen haben Reisende während des Streiks?
Alternativ zu den Zügen der DB kannst du auch mit anderen Anbietern in den Urlaub fahren, beispielsweise mit Flixtrain. Wenn die Deutsche Bahn nicht wie beschrieben deine Taxikosten übernimmt, kannst du auch selbst nach einem Taxi suchen, dafür stehen dir inzwischen verschiedene Taxi-Apps zur Seite, beispielsweise Uber oder Free Now.
Fernbus zu fahren ist für Reisende eine willkommene Alternative, um an Streiktagen doch noch ans Ziel zu kommen. Bei Anbietern wie Flixbus steigt die Nachfrage dann deutlich und entsprechend steigen für gewöhnlich auch die Preise. Daher sollten Reisende schnell sein, wenn sie ein Ticket buchen wollen.
Wenn alle Stricke reißen und die Züge ausfallen, scheint das eigene Auto die rettende Alternative zu sein. Denk aber daran, dass gerade zur Weihnachtszeit Deutschlands Autobahnen besonders voll werden und Staus die Fahrt verzögern können. Für diejenigen, die kein eigenes Auto haben, ist ein Mietwagen die Lösung, um doch noch am Ziel anzugelangen. Mögliche Optionen sind Europcar, Movacar und Carsharing-Angebote von Sixt. Feiertage und Streiks sind allerdings keine gute Kombi, was die Preise angeht.
Um Kosten zu sparen, bietet es sich an, Fahrgemeinschaften zu bilden. Es gibt unter anderem verschiedene Onlineplattformen, auf denen Reisende Fahrgemeinschaften finden können. Beispiele dafür sind Mitfahrzentralen wie bessermitfahren.de, BlaBlaCar, mitfahrgelegenheit.de oder flinc.org. Auf diesen Plattformen können Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrten anbieten und Mitfahrende können nach passenden Angeboten suchen.