
Gegen Kardinal Rainer Woelki besteht der Verdacht einer falschen Aussage unter Eid
Vor Gericht führte Woelki unter anderem aus, er habe von konkreten Anschuldigungen eines heute 35 Jahre alten Mannes gegen den Priester aus dem Jahr 2010 keine Kenntnis gehabt. Wörtlich erklärte Woelki: "Bis heute hat mir niemand etwas über die Vorwürfe des Herrn A. berichtet."
Am Ende seiner mehr als anderthalbstündigen Vernehmung ordnete die Pressekammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva an, dass Woelki seine umfangreiche protokollierte Aussage beeiden müsse. Eine Falschaussage vor Gericht unter Eid ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren, in minder schweren Fällen von bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Die Strafanzeige, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt, macht die Staatsanwaltschaft auf einen vertraulichen Brief Woelkis an den Präfekten der Glaubenskongregation in Rom, Kardinal Luis Ladaria, aus dem November 2018 aufmerksam. Darin schildert der Kardinal ausführlich unter anderem den Fall A., die entsprechende Meldung des Betroffenen über ein sexuelles Verhältnis mit dem später beförderten Priester sowie den Umgang des Erzbistums damit.
Das Erzbistum machte auf Anfrage geltend, Woelki habe das Schreiben zwar abgezeichnet. Er könne sich aber "nicht erinnern", es gelesen zu haben. Daher gehe er davon aus, "dass er das Schreiben nicht gelesen hat und sich hinsichtlich der Ausarbeitung auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen hat". Der Brief nach Rom mit entsprechenden Anlagen sei vom Offizialat "inhaltlich alleine und selbständig in eigener Verantwortung erstellt" worden.
Zudem betonte das Erzbistum, dass der Vorgang für das presserechtliche Verfahren bedeutungslos sei. Hier gehe es allein um Woelkis Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Beförderung 2017. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage, die Anzeige liege noch nicht vor. Die Erfassung im System der Behörde könne mitunter ein bis zwei Tage beanspruchen.
agenturen