
Nancy Faeser hat eine Initiative angekündigt um Frauen besser vor Gewalt zu schützen
Faeser will sich dabei an Österreich orientieren. "Wer dort das Verbot erhält, die Wohnung zu betreten oder sich der betroffenen Frau zu nähern, der muss verpflichtend an Maßnahmen zur Gewaltprävention teilnehmen", sagte die Ministerin. Wer es nicht tue, erhalte empfindliche Strafen. "Auch in Deutschland müssen wir die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz entsprechend ergänzen und wirkungsvoller machen." Darüber werde sie mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprechen.
In Österreich muss den Angaben zufolge ein Gewalttäter, der mit einem Kontaktverbot belegt wird, innerhalb von fünf Tagen eine Beratungsstelle für Gewaltprävention aufsuchen. Eine entsprechende Beratung müsse binnen 14 Tagen stattfinden und mindestens sechs Stunden umfassen. Verstöße gegen die Anordnung können demnach eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen nach sich ziehen.
In Deutschland kann die Teilnahme an einem sogenannten Täterprogramm dem Bericht nach bisher nur in straf- und familienrechtlichen Verfahren angeordnet werden. Beratungen werden den Angaben zufolge bundesweit in 89 Einrichtungen angeboten.