
Niedersachsen setzt Bargeldlimit für Flüchtlinge auf 50 Euro pro Monat
Weil begründete die Entscheidung damit, dass unterschiedliche Sonderregelungen für die Bezahlkarte zu Verwirrung führen könnten. "Es macht keinen Sinn, sich bei der Bezahlkarte in alle möglichen Sonderregelungen auszudifferenzieren. Das würde nicht gut in die Gesellschaft hineinwirken und wäre auch für die Betroffenen einigermaßen verwirrend", so der Regierungschef.
Die Empfänger der Bezahlkarte werden jedoch nicht darauf beschränkt sein, nur mit Bargeld einzukaufen. "Bestimmte Produkte oder Dienstleistungen werden sie auch in einer Art Lastschriftverfahren kaufen können. Das ist insbesondere beim Nahverkehr und der Telekommunikation wichtig", betonte Weil. Damit soll sichergestellt werden, dass Flüchtlinge Zugang zu wichtigen Dienstleistungen haben, auch wenn sie nur begrenzt Bargeld abheben können.
Die Grünen als Koalitionspartner der SPD in Niedersachsen stehen dem 50-Euro-Limit kritisch gegenüber. "Das beschlossene 50-Euro-Limit für Bargeldabhebungen halten wir für falsch", sagte Fraktionschefin Anne Kura nach der Einigung der Länder. Sie betonte die Notwendigkeit, auf Diskriminierungsfreiheit und Alltagstauglichkeit zu achten. "Einschränkungen, zum Beispiel bei der regionalen Reichweite oder dem Warensortiment, lehnen wir ab. Geflüchteten muss ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglicht werden."
Der Unmut innerhalb des Grünen-Landesverbandes ist groß. Laut einem NDR-Bericht werfen Mitglieder in einem Brief an den Parteivorstand Ministerpräsident Weil eine "Missachtung des Koalitionspartners" vor. Mit dem Bargeldlimit stütze man "eine Politik, die auf Abschottung und Abgrenzung abzielt".
Oppositionsführer Sebastian Lechner von der CDU begrüßte die Entscheidung und pochte erneut auf die 50-Euro-Grenze. "Es sei wichtig, falsche Anreize für Migration zu reduzieren", sagte Lechner. "Bargeldauszahlungen sind einer davon."
Wann genau die Bezahlkarte eingeführt wird, ist derzeit noch unklar. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte im Juni im Landtag, dass der Zeitpunkt vom Abschluss eines länderübergreifenden Vergabeverfahrens abhängt. An diesem Verfahren beteiligen sich 14 von 16 Bundesländern – nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.
Geplant ist in Niedersachsen, die Karten in den Landesaufnahmebehörden auszugeben. Von dort aus sollen sie die Asylsuchenden in die Kommunen mitnehmen können. Dieser Prozess soll sicherstellen, dass die Verteilung der Karten geordnet und effizient verläuft.
Ein Großteil der Bundesländer hatte sich Ende Juni darauf verständigt, die Barauszahlungen auf 50 Euro monatlich zu begrenzen. Diese gemeinsame Vorgehensweise soll zu einer einheitlichen Regelung führen und dadurch Klarheit und Konsistenz in der Umsetzung gewährleisten. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich jedoch entschieden, eigene Wege zu gehen und beteiligen sich nicht an dem länderübergreifenden Verfahren.
Die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge in Niedersachsen bleibt ein kontroverses Thema, das die politischen Spannungen innerhalb der Landesregierung und zwischen den Parteien weiter anheizt. Die kommenden Monate werden zeigen, wie effektiv die Maßnahmen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Flüchtlinge haben werden.