Prorussischer Aktivist Ivan T. provoziert erneut: Drohne mit Russland-Flagge über dem Reichstag
Ivan T. wurde bereits in Potsdam wegen mehrerer Straftaten verurteilt, darunter der Diebstahl ukrainischer Flaggen und eine Regenbogenfahne sowie das Befestigen einer russischen Flagge auf dem Turm des alten Landtagsgebäudes, den er als "Kreml" bezeichnete. Seine Aktionen wurden als Unterstützung für Russland und Kritik an der Darstellung von Ukrainern in Deutschland interpretiert.
Die Drohne flog etwa 20 Meter über dem Friedrich-Ebert-Platz, einem Gebiet mit strengen Flugverkehrsregeln, was die Berliner Landespolizei veranlasste, eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz zu erstatten. Solche Aktionen sind in Gebieten mit Flugbeschränkungen wie dem Reichstagsgebäude strengstens untersagt und können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Der Vorfall hat zu weiteren Ermittlungen gegen Ivan T. geführt. Gemäß Paragraf 62 des Luftverkehrsgesetzes drohen ihm bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe für das unerlaubte Fliegen einer Drohne in einem Gebiet mit Flugbeschränkungen. Die deutschen Behörden nehmen diese Verstöße ernst, und die Konsequenzen für Ivan T. bleiben abzuwarten.
Der Vorfall mit der Drohne über dem Reichstag zeigt erneut die provokanten und illegalen Aktionen von Ivan T. in seinem Bestreben, prorussische Propaganda zu verbreiten. Seine wiederholten Verstöße gegen das Gesetz haben bereits zu rechtlichen Konsequenzen geführt, und es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Behörden darauf reagieren werden.