
Cannabis: Legale Besitzmenge im Eigenanbau wird verdoppelt
"In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt", teilte Kappert-Gonther in Berlin mit. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.
Ihren Angaben zufolge werden auch die vorgesehenen Strafvorschriften entschärft, so dass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe. Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 Gramm geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Erst darüber wird der Besitz strafbar.
Auch die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen, wie es heißt, von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.
Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. In einem ersten Schritt soll die Droge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.
Volljährige ab 18 Jahren sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen dürfen privat angebaut werden. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen. Die Pläne sollten ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.