
Ampel-Koalition hat sich auf die letzten Einzelheiten zur Legalisierung von Cannabis verständigt
Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Dessen Zustimmung ist aber nicht nötig. Die Länderkammer kann lediglich Einspruch einlegen. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, gilt ein Einspruch aber als unwahrscheinlich und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April als ziemlich sicher.
Mit diesem Tag wird dann das seit mehr als 40 Jahre geltende Cannabis-Verbot aufgehoben. Verkauf und Anbau waren in den 70er und frühen 80er Jahren gesetzlich untersagt worden. Nun soll Cannabis zum 1. April im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
Die Regierungsfraktionen hatten sich eigentlich schon Ende November auf den Gesetzentwurf verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach später von einem "neuen Ansatz, um Heranwachsende von der Droge möglichst fernzuhalten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Stoffe zu kontrollieren".
SPD-Innenpolitiker hatten allerdings kurz nach der Einigung Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler monierte in der "Rheinischen Post", man werde die Auswirkungen des Gesetzes im Alltag sehr schnell merken, "weil buchstäblich an jeder Ecke, zum Beispiel in Straßencafés, gekifft werden dürfte".
Ihren Angaben zufolge werden auch die vorgesehenen Strafvorschriften entschärft, so dass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe. Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 Gramm geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Erst darüber wird der Besitz strafbar.
Auch die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen, wie es heißt, von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.
In einem ersten Schritt soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis-Produkten für Erwachsene straffrei werden, der Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen für eigenen Gebrauch und/oder deren Abgabe in Vereinen. Hier sollen Mitglieder pro Kopf einmalig 25 Gramm und maximal 50 Gramm im Monat bekommen können. Anderweitig legalen Verkauf und Handel soll es noch nicht geben. Erst in einem späteren Reform-Schritt soll das in Modellregionen mit lizenzierten Geschäften getestet werden, für fünf Jahre und wissenschaftlich begleitet. Von Kindern und Jugendlichen soll Cannabis durch diverse Regelungen ferngehalten werden.
In den Koalitionsgesprächen wurde das Gesetzespaket aber nicht noch einmal aufgeschnürt. Lediglich bei der Überprüfung der Wirksamkeit wurde eine Änderung vorgenommen. Statt erst nach vier Jahren soll sie nun stufenweise erfolgen. Eine erste Evaluation soll es nach einem Jahr geben, eine zweite nach zwei Jahren und eine abschließende nach vier Jahren. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden.